Europäische Bauprodukten-Richtlinie soll revidiert werden

1. Revision der Bauproduktenrichtlinie (BPR)

Im Oktober 2005 verabschiedete die Kommission eine Mitteilung zur Vereinfachung des Rahmens für Rechtsvorschriften, in dem der Bausektor als einer der Schwerpunkte erkannt wurde. Die Kommission geht davon aus, dass die BPR nur zum Teil Handelshemmnisse beseitigt und keine optimalen Bedingungen zu freiem Verkehr und Verwendung von Bauprodukten innerhalb der EU bietet. Vor der Vorbereitung eines gesetzgebenden Vorschlags zur Vereinfachung der BPR führte die Kommission in 2006 eine umfangreiche Befragung interessierter Kreise zu wichtigen Inhalten der BPR durch. Die wichtigsten Botschaften aus den insgesamt 319 Antworten lauteten:

 

  • - Die Notwendigkeit eines harmonisierten Rahmens für Rechtsvorschriften. Ist eine solcher Rahmen nicht vorhanden, wird die gegenseitige Anerkennung generell als nicht wirksam erachtet.
  • - Die Notwendigkeit zur Klarstellung: Sie betrifft die Grundlagen der BPR: der allgemeine Ansatz (leistungs- gegenüber vorschriftsbezogen), Bedeutung und Stand (vorgeschrieben oder nicht) des CE-Zeichens, Anerkennung des CE-Zeichens durch die nationalen Behörden, und Rolle der Normen und der europäischen Technischen Zulassungen (ETA).
  • - Die Notwendigkeit zur Vereinfachung. Die Systeme zur Bescheinigung der Konformität sollten vereinfacht und ihre Zahl verringert werden. Der ETA Weg zum CE-Kennzeichen und die Verwaltungsabläufe zu seiner Erteilung sollten erleichtert werden. Die "kein Nachweis erforderlich" Möglichkeit sollte beibehalten werden, muss aber klar definiert sein, um die Anwendung der BPR zu vereinfachen und unnötige Kosten für Firmen zu vermeiden.
  • - Es gibt starke Bedenken zu möglichen spezifischen Auswirkungen der BPR auf kleine und mittlere Unternehmen (SMEs). Änderungen der BPR sollten keine unverhältnismäßigen Lasten auf geschäftliche SME Aktivitäten verursachen.
  • - Die Notwendigkeit, die Glaubwürdigkeit des Systems zu verstärken. Das wird als notwendige Voraussetzung zur Vollendung des Binnenmarktes gesehen, vor allem durch verstärkte Harmonisierung der Kennzeichnungsverfahren und -kriterien durch die nationalen Behörden der Konformitätsbewertungsstellen und eine bessere Koordinierung der Marktüberwachungsmechanismen.

2. Andere Fragen, die die Markteinführung von Bauprodukten in der europäischen Union erschweren, betreffen:  

 

  • - Die in den europäischen Produktnormen beschriebenen "mounting & fixing" Anforderungen (d.h. wie eine Probe im Brandversuch angebracht und befestigt wird), die einen entscheidenden Einfluss auf das Brandverhalten von Bauprodukten haben können, sind häufig noch nicht abschließend fertig gestellt.
  • - In einigen Fällen werden zusätzlich zu den europäischen Brandtests weiterhin nationale Prüfungen verwendet, da die in den nationalen Bauvorschriften verlangten Brandsicherheitsanforderungen mit dem europäischen Prüf- und Klassifizierungssystem nicht immer erfüllt werden können.
  • - Einige Mitgliedsstaaten haben Vorschriften, die auf der Brandklassifizierung von Materialien und nicht von Fertigteilen beruhen. Das kann nachteilig sein für Kunststoffe und Schaumstoffe, die als Materialien und nicht als Komponenten von Bauprodukte geprüft werden: sie bestehen den SBI Test nicht. So könnten Fertigteile mit hohem Brandschutz, die diese Materialien enthalten, nicht auf den Markt gebracht werden.
  • - Gemäß Wiener Vertrag zwischen der Europäischen Normenorganisation CEN und der internationalen Normenorganisation ISO muss die laufende Revision der europäischen EN ISO Normen zum Brandverhalten in Zusammenarbeit mit ISO durchgeführt werden. Dies könnte sehr zeitaufwendig werden.

 

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