Die Richtlinien zur Sammlung und Wiederverwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE-RL) und zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-RL) sind seit 2004 in Kraft. Die Entwürfe zu überarbeiteten Richtlinien WEEE und RoHS, die von der EU-Kommission am 3. Dezember 2008 vorgelegt wurden, haben das Ziel, die Umsetzung und Durchführung von Gesetzten zu Elektro- und Elektronik (E&E)-Geräten zu verbessern und unnötige Verwaltungserschwernisse zu beseitigen. Die Kommissionsvorschläge werden zurzeit von den einzelnen Mitgliedsstaaten geprüft. Parallel dazu befasst sich auch der EU-Rat mit den Vorschlägen. Das EU-Parlament wird dann die überarbeiteten Fassungen in der 2. Jahreshälfte 2009 behandeln.
Ziel der vorgeschlagenen Richtlinien ist es, ein besseres Regelwerk zu schaffen; es soll einfach, verständlich, wirksam und umsetzbar sein. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen beider Richtlinien werden daher präzisiert. Sie sollen auch eine verbesserte Kompatibilität mit anderen EU Rechtsvorschriften wie Abfall-Rahmenrichtlinie und REACH sowie dem Paket zum „Produktmarketing" gewährleisten.
Unter der neuen WEEE-RL sollen für die Hersteller Registrierung und Berichtspflicht harmonisiert und die nationalen Register kompatibel werden. Man schätzt, dass die Ersparnisse durch die vorgeschlagenen Maßnahmen ca. 66 Millionen Euro ausmachen könnten. Ebenfalls sollen die Richtlinien den illegalen Handel mit E&E-Geräten besser zu kontrollieren helfen.
Die vorgeschlagene überarbeitete WEEE-RL setzt ein neues verbindliches Ziel zur Sammlung von E&E-Geräten. Bisher wurden nach Berichten nur 33% E&E-Schrott gesammelt und verwertet, während 13 % in die Deponie und 54 % zur Ausschlachtung innerhalb und außerhalb der EU (illegaler Handel mit Ländern der 3. Welt) gingen. Die Kommission gibt ab 2016 differenziertere, verbindliche Ziele vor: es sollen 65 % des mittleren Gewichts von E&E-Geräten, die in den vorangegangenen 2 Jahren von den einzelnen Mitgliedsstaaten auf den Markt gebracht wurden, gesammelt werden. Die Zielsetzung umfasst nun die Wiederverwendung der gesamten Geräte; die gewichtsbezogenen Vorgaben werden sich um 5 % erhöhen. Man will auch Vorgaben für die Wiederverwendung medizinischer Geräten einführen.
Die neue RoHS-RL soll zusätzlich medizinische Geräte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente beinhalten. Eine Liste von „Prioritätssubstanzen" mit besonderen Umweltbedenken bei ihrer Verwendung in E&E-Geräten wird in Zusammenarbeit mit REACH erstellt mit dem Ansatz, sie zukünftig zu verbieten. Die Übereinstimmung mit den Anforderungen der Richtlinie soll durch die Einführung eines CE-Zeichens für E&E-Geräte erleichtert werden.
Zurzeit beschränkt die RoHS die Verwendung der Schwermetalle Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom sowie der Flammschutzmittelgruppen polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte Diphenylether (PBDE).
Im Vorschlag zur Revision der RoHS-RL sind vier Stoffe, die Weichmacher DEHP (Bis(2-ethylhexyl)phthalat), BBP (Butylbenzylphthalat) und DBP (Dibutylphthalat) sowie das Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododecan) derzeit im neuen Anhang III aufgeführt. Dort sind Stoffe gelistet, für die Beschränkungen geprüft werden sollen. Für die Bearbeitung dieser Einträge gibt es jedoch weder eine Frist noch ein Verfahren zu ihrer Überführung in den Anhang IV (Anhang mit beschränkten Stoffen). Das Umweltbundesamt in Berlin hat eine Stellungnahme veröffentlicht, die die Aufnahme zweier weiterer Flammschutzmittel fordert: mittelkettige Chlorparaffine und Tetrabrombisphenol-A in additiven Anwendungen. (http://www.umweltdaten.de/abfallwirtschaft/elektrog/stellungnahme_zur_rohs_revision.pdf).
Weitere Informationen: http://ec.europa.eu/environment/waste/weee/